Politik mit Nebeltöpfen – Milizsystem?

Was wird vom Bundesheer berichtet? Man liest von Einsparungen, Kasernenschließungen, Waffenverkäufen und nicht eingehaltenen Versprechungen. Da werden "Nebeltöpfe" eingesetzt und der Stärkung der Miliz das Wort geredet - in Wahrheit ein Ammenmärchen


Die Möglichkeiten den militärischen Teil der bewaffneten Macht in einem Staat zu rekrutieren und zu organisieren sind mehrfach. Für Streitkräfte – insbesondere für kleinere Staaten – bietet sich hier das System der Miliz an. Für diese hat sich auch die österreichische Volksvertretung entschieden und ein entsprechendes Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen. (Art. 79 Abs. 1) Aber wen kümmert das schon?

Was bedeutet dieses Milizsystem?

Als Miliz werden Streitkräfte bezeichnet, die - im Gegensatz zu stehenden Heeren - nur zu Ausbildungszwecken und für den konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Kennzeichnend dafür ist u.a. eine zeitliche Inanspruchnahme der Soldaten in Form einer relativ kurzen Erstausbildungsperiode (Grundwehrdienst) und daran anschließend kurzfristige wiederkehrende Übungen.

Die Totengr�ber der MilizUnter Minister Platter wurden genau diese Ãœbungen, die ja erst den Charakter der Miliz bestimmen, aus purem politischen Opportunismus abgeschafft. Seither wird auch an anderen Merkmalen, die eine Miliz bestimmen (z.B. Selbstträgerschaft der Staatsbürger) abgewirtschaftet. Und während in anderen Staaten (wie in der benachbarten Schweiz) das Prinzip der Miliz in allen Bereichen der Streitkräfte zur Anwendung kommt – da werden selbst Kampfjets und Hubschrauber von Milizsoldaten geflogen – begnügt man sich in Österreich mit der Auffassung, Miliz sei eine zweitklassige Teilstreitkraft. Quasi eine Art „Heugabelinfanterie“ als Anhängsel für das „echte Militär“.

Eine entsprechende Definition des Begriffs geht aus der militärwissenschaftlichen Literatur und sogar aus dem einstigen Bericht der außerparlamentarischen Bundesheerreformkommission hervor. Vor allem aber ist eine solche aus den Erläuterungen zum gegenständlichen Bundesverfassungsgesetz zu erkennen.

Falsche Verwendung des Begriffs – Irrtum oder Irreführung?

Kurioserweise wird jedoch von den Ressortführungen seit Platter ein völlig anderes und artfremdes begriffliches Verständnis zur Anwendung gebracht. Eines, das sich seither in den Hirnen militärischer Planer und von ihnen abhängigen Politikern gefestigt zu haben scheint. Miliz wird da irreführend als Summe aller Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes bezeichnet, wobei als Merkmal lediglich eine auf dem Papier bestehende Einteilung in der Einsatz- und Grundorganisation des Bundesheeres genügt.

Ja mehr noch: Immer wieder ist die merkwürdige Formulierung wahrzunehmen, dass die Miliz ein integraler Bestandteil des Bundesheeres und damit seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung sei. Nicht ein Organisationsprinzip für das ganze Heer – lediglich ein eigener Teil einer Streitkraft oder gar noch weniger. Eine Art papierener Personalersatz für ein Heer aus Berufskadern - nur eine „Krücke“.

Missachtung der Bundes-Verfassung

Dass die Österreichische Bundes-Verfassung die Organisation des Heeres „nach den Grundsätzen eines Milizprinzips“ vorschreibt“, scheint weder die Politik noch die oberste militärischen Führung der Republik zu berühren. Kein Wunder, sind doch einstige Mitglieder jener Projektgruppe, die sich zum Ziel setzte, Neutralität, Miliz und allgemeine Wehrpflicht Geschichte werden zu lassen, offen gegen das Milizprinzip auftrat und einen NATO-Beitritt unter gleichzeitiger Einführung eines Berufsheeres anstrebte, mittlerweile in Rollen der obersten militärischen Führung vorgerückt.

Ein Blick auf die, in die Öffentlichkeit gelangten Planungspapiere zeigt, wie nachhaltig sich das falsche Verständnis des Begriffs bei Politikern wie Militärs gefestigt zu haben scheint. Die Missachtung der höchsten heimischen Rechtsnorm (Verfassungsgesetz) findet sich bestätigt, als nach dem Erkennen der Unmäglichkeiten der Umsetzung der Reformvorschläge „mildere Reformvarianten“ auftauchten, wobei bei Aufrechterhaltung des Zieles internationaler Kooperation mit Kampfverbänden der rechtliche Anpassungsbedarf als „gering“ eingestuft wurde – immerhin hätte es einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes bedurft. „Na ja, die Verfassung halt“, war nicht nur aus einem Mund zu vernehmen. Und weiter: „Die kann man ja ändern.“

Keine Spur vom Grundsatz des Milizsystems

Betrachtet man ein Organigramm des Österreichischen Bundesheeres ist klar zu erkennen, dass von einer Realisierung des Milizprinzips keine Rede sein kann. Der Großteil der bestehenden Organisationsteile entsprechen dem Typus eines Berufskader-Rahmenheeres, das mit auszubildenden Rekruten aufgefüllt wird. Jungen Wehrpflichtigen, die ihre Einsatzverwendungsfähigkeit erst nach 6 Monaten erlangen. Und genau dann werden diese auch entlassen. Ohne Wiederkehr – ein paar wenige Freiwillige ausgenommen. Werden sie in unverantwortlicher Weise davor zu einer der Kernaufgabe des Bundesheeres vor Erreichen ihres Ausbildungszieles eingesetzt, wären sie wohl als „Kanonenfutter“ zu bezeichnen.

(c) BundesheerDas, was als ‚Miliz‘ bezeichnet wird, sind abgehalfterte Bataillone, denen alsbald angesichts nur freiwilliger Ãœbungsverpflichtung das Personal ausgeht. Vom Zustandekommen eines Heeres nach den Grundsätzen eines Milizsystems kann also keine Rede sein – gleichwenig wie von einem einsatzbereiten stehenden Heer, das im Stande wäre, die Kernaufgabe des Gesetzgebers zu erfüllen, für die in der vorliegenden Teilstrategie Landesverteidigung gar das „Alleinstellungsmerkmal“ des Bundesheeres betont wird. So als wäre Landesverteidigung heute keine Querschnittsmaterie.

Die derzeitige Bundesregierung hat zwar in ihrem Arbeitsübereinkommen den Ausbau der ‚Miliz‘ festgelegt. Fakt ist, dass diese so gut wie nicht vorhanden ist. Selbst den noch pro Bundesland bestehenden – personell kaum befüllten - Bataillonen will man wesentliche Teile der Bewaffnung wegnehmen. Seit Jahren fehlt es an der entsprechenden Ausrüstung und an Transportraum.

"Stärkung der Miliz": ein Nebeltopf

(c) BundesheerZwischen 2016 und 2019 sollen 29 Millionen Euro in die Ausstattung der sogenannten ‚Miliz‘ investiert werden. Zudem plant man – so angekündigt - zwölf zusätzliche Kompanien mit jeweils rund 150 Personen einzurichten. Wie sollen diese Soldaten ohne Ãœbungsverpflichtung gewonnen werden. Freiwilligkeit hat, selbst in diesen bescheidenen Größenordnungen, keine Chance. Zusätzlich werden diese bestehenden Einheiten Organisationselementen eines stehenden Heeres (Präsenzheeres) angegliedert, haben weder Fahrzeuge, keine panzerbrechenden Waffen und auch keinerlei Versorgungsteile - lediglich die Mannesausstattung. Im internationalen Sprachgebrauch nennt man das Personalreserve, denn mit Miliz das nichts zu tun.

Möglicherweise - um all dies nicht auf seinem Schreibtisch dokumentiert zu erhalten - weigert sich der Minister (vielleicht auf „Befehl“ seines Generalstabs) seit eineinhalb Jahren die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Funktion eines Milizbeauftragten zu besetzen. Der diesbezügliche Antrag für eine Ministeranklage wegen Missachtung des Wehrgesetzes ist eingebracht – mangels offensichtlichen Desinteresses in der Bundesregierung ist im Lichte der Erfahrungen aus der Zeit eines Ministers Darabos zu erwarten, dass dieser Antrag im Parlament angesichts der dort herrschenden Mehrheitsverhältnisse keine Mehrheit finden wird.

Ein Nebeltopf als Weihnachtsgeschenk 2014

Wenn also behauptet wird, mit den als Weihnachtsbescherung 2014 angekündigten Strukturmaßnahmen die Miliz zu stärken, drängt sich die Frage auf, ob hier nicht ein ‚Nebeltopf‘ gezündet wurde und arge Täuschung vorliegt.

Ob Selbsttäuschung der Politik mangels Expertise oder Täuschung auf Grund entsprechender Beratung bleibt offen und egal zugleich. Denn die Vollziehung des Willens des Gesetzgebers, der ein Bundesheer nach den Grundsätzen des Milizsystems vorschreibt, ist und bleibt weit und breit nicht erkennbar. Und das, was vorgeblich als Stärkung der Miliz bezeichnet wird, hat mit einer solchen nichts zu tun.

Das, was man hier anstrebt, ist lediglich reiner Personalersatz für stehende Verbände, wie es in Berufsheeren üblich ist. Und genau in diese Richtung marschieren die Weichensteller der obersten Führung mit ihrem Minister entgegen dem Willen des Souveräns weiter.

Selbst wenn sich die Nebel gelichtet haben: Der Geruch bleibt!                                                                MG

Bildquellen: (c)Bundesheer