Parlament

Angelobung der neugewählten Abgeordeten zum Nationalrat


Zu den Klängen der Bundeshymne ist der Nationalrat am Dienstag 29. Oktober 2013 in seine 25. Gesetzgebungsperiode gestartet.

Die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) eröffnete die konstituierende Sitzung, an deren Beginn die Angelobung der 183 Abgeordneten stand. Die Nationalratspräsidentin begrüßte die Mandatare und wünschte ihnen für ihre Arbeit „alles Gute“ und „besten Erfolg“.


"Sie werden geloben: unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten“, lautete die vom ÖVP-Abgeordneten Jakob Auer als Schriftführer verlesene Formel. Die Abgeordneten antworteten einzeln mit den Worten „Ich gelobe“.

Parlament Konst.Sitzung NR/Foto Zolles/Schweiger

Eine Grundnorm der Österreichischen Wehrrechtsordnung ist der Artikel 79. (1) des Bundes- Verfassungsgesetztes (B-VG): "Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten."

Kommentar SGSP:
Das Bundesheer ist also NICHT nach den Grundsätzen eines präsenten Berufskader-Rahmenheeres einzurichten.

Das Einrichten nach den Grundsätzen eines Milizsystems kann nur mit der Wehrpflicht (Artikel 9a (3) des B-VG) im Grundwehr- und im späteren Milizdienst erreicht und garantiert werden.

Eine Wehrpflicht nur im Grundwehrdienst ist weitgehend sinnlos, da es nach der Grundwehrausbildung keine spätere Einsatzverwendung gibt.

Das Bundesheer ist also gegen den klaren Willen des Gesetzgebers eingerichtet. Wie lange noch wird dieser weiterhin untätig zusehen?